Artikel mit dem Tag „Versammlungsrecht“

Ein Mythos wird Gesetz

In Sachsen soll das Versammlungsrecht an »Gedenkorten« eingeschränkt werden. Synagogen und ehemalige Konzentrationslager zählen bislang nicht dazu.

Eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung des Rechtsausschusses wird die Tür zum Raum A 600 des Sächsischen Landtags aufgeschlossen. Der Staatsrechtler Christian Pestalozza von der FU Berlin ist als erster da. Er ist einer von acht Fachleuten, die sich zum Entwurf der Landesregierung für ein Versammlungsgesetz äußern sollen. Ob er nicht noch einen Kaffee in der Kantine trinken wolle, fragt ihn eine Landtagsmitarbeiterin. »Ach nein, ich habe noch zu tun«, antwortet Pestalozza und klappt seinen Rechner auf.

Als zweiter betritt Dirk Heckmann, der an der Universität Passau lehrt, den Raum und verwickelt Pestalozza in ein Gespräch. »Ich hab’ gelesen, Sie waren schon bei der letzten Expertenanhörung hier?« Seine Stimme klingt ernst. »Jetzt ist die Lage in Sachsen etwas schwieriger.« »Jetzt« heißt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November zur Vereinbarkeit des Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 Absatz 4 StGB) mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes, dem Recht auf freie Meinungsäußerung.

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Was vom Versammlungsrecht übrig blieb

Darstellung der aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen im Versammlungsrecht

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im September 2006 ist es zu einer Änderung der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht gekommen – nunmehr hat nicht länger der Bund (im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung), sondern die Bundesländer die Kompetenz zur Regelung des Versammlungsrechts. Der bayerische Landtag hat von dieser Kompetenz als erstes Bundesland Gebrauch gemacht und am 28. September 2008 ein neues Versammlungsrecht erlassen, welches Anfang Oktober 2008 das Bundesversammlungsgesetz ersetzt hat bzw. ersetzen sollte. Jedoch währte die “Freude” der Bayern an ihrem neuen Versammlungsrecht, welches der Gesetzesbegründung zufolge in erster Linie der Bekämpfung des Rechts- und Linksextremismus dienen sollte, nicht lang. Denn bereits im Februar 2009 setzte das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung einige Normen vorläufig außer Kraft (BVerfG, Beschl. v. 17.2.2009, 1 BvR 2492/081). Ein Bündnis bestehend aus Gewerkschaften, Fraktionen des Bayerischen Landtags und anderen gesellschaftlichen Gruppen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Attac München haben zudem Verfassungsbeschwerde erhoben, so dass es derzeit fraglich erscheint, ob es zu einem vollständigen Inkrafttreten des Bayerischen Versammlungsgesetzes kommen wird.

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