Jugendliche wählen
24. Oktober 2009
Zur Bundestagswahl am 27. September waren viele Bürger_innen von der Mitbestimmung ausgeschlossen. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, durfte nicht wählen, obgleich sich für diese Menschen politische Entscheidungen genauso auswirken wie für alle anderen, die in Deutschland leben. Deutsche wiederum, die im Ausland leben und von Entscheidungen, die hier getroffen werden, kaum bis gar nicht betroffen sind, durften mitbestimmen. Außerdem gilt das aktive Wahlrecht nur für Personen ab dem 18. Lebensjahr.


