Der Nachwuchs in Mittweida
10. Januar 2010
erschienen in Jungle World #1, 7. Januar 2010
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Prozess um die rechtsextreme Kameradschaft »Sturm 34« neu aufgerollt werden.
von André Seitz
Der öffentliche Raum in und um Mittweida wird von Nazipropaganda dominiert. Bushaltestellen und Verkehrsschildpfosten sind mit Stickern mit der Aufschrift »Gegen den Zerfall unseres Volkes«, mit Schlagringmotiven und Slogans wie »A.C.A.B. Cops better run« bepflastert, alte Naziaufkleber verblassen in der Sonne, neue kleben darüber. In der Stadt findet sich an vielen Stellen das Kürzel »ANSMS« für »Autonome Nationalsozialisten Mittelsachsen« als Graffito.
Mit unzähligen Übergriffen und Überfällen hatte die sächsische Nazikameradschaft »Sturm 34« seit ihrer Gründung im März 2006 das Ziel verfolgt, die Region Mittweida zur »national befreiten Zone« zu machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fällte nun am 3. Dezember ein brisantes Urteil. Das Verfahren gegen Mitglieder von »Sturm 34« wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung muss am Landgericht Dresden neu aufgerollt werden, der Freispruch durch das Dresdner Gericht wurde aufgehoben. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs erklärte das entsprechende Urteil vom August 2008 für rechtsfehlerhaft, denn das Landgericht Dresden habe bei der Beurteilung der Frage, ob die »Kameradschaft Sturm 34« eine kriminelle Vereinigung sei, »Kriterien herangezogen, die für das Bestehen einer Vereinigung keine wesentliche Bedeutung haben«. Dagegen seien »festgestellte, für das Bestehen einer Vereinigung sprechende Umstände nicht in ihre Würdigung einbezogen« worden, so der BGH in einer Pressemitteilung zum Urteil.

