Artikel mit dem Tag „Flüchtling“

“Sie behandeln uns wie Tiere”

Alexander¹ (21) kommt aus Russland und engagierte sich in einer oppositionellen, politischen Organisation in Puschkino (in der Nähe von Moskau). Bald bekam er Probleme mit den russischen Behörden und musste nach Deutschland flüchten. Dass in Russland noch immer die Grundrechte von Menschen nicht geachtet werden, ist der Grund, weshalb Alexander nun seit drei Monaten im Asylsuchendenheim Freiberg auf die Entscheidung über seinen Asylantrag wartet.

Was waren die Ziele eurer Organisation in Russland und wie habt ihr versucht sie umzusetzen?

A: Wir haben gegen die Korruption gekämpft, da fast alle Behörden in Russland Steuergelder veruntreuen, aber die Öffentlichkeit ist müde und uninteressiert geworden, sich mit alltäglichen Problemen auseinander zu setzen. Regelmäßig hielten wir Kundgebungen ab, was aber schwierig war, da die Polizei diese immer versuchte zu verhindern. Wenn wir zum Beispiel bei einer Kundgebung mit 200 Teilnehmern rechneten, kamen nur 40, da die Polizei die Straße gesperrt und andere Teilnehmer, die sie von Fotos kannte, nicht zu uns gelassen hat. Die Kontrolle der Personalien, willkürliche Platzverweise oder Verhöre sind bei solchen Kundgebungen die Regel.

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Gekommen um zu bleiben?

AsylbewerberInnen haben in Deutschland in allen Belangen kein gutes Leben. Beschimpfungen auf offener Straße, Gewalt und in eskalierenden Situationen sogar Pogrome gehen auf Einstellungen in der Mehrheit der Bevölkerung zurück, auf die die Politik wenig Einfluss hat und die ohne einen grundlegenden Wandel der Gesellschaft auch nicht verschwinden werden. Dennoch gibt es nicht wenige, die Dankbarkeit von Asylsuchenden erbitten, hier aufgenommen zu werden, denn in Deutschland zu leben ist ein Privileg, dass nicht so gerne geteilt wird.

Vor 15 Jahren wurde das Asylrecht weitgehend abgeschafft. Seitdem erhalten nur noch jene Menschen Asyl, die politische oder sexuelle Verfolgung nachweisen können und per Luftweg nach Deutschland kommen, oder auf dem Landweg von den Außengrenzen der EU bis nach Deutschland unentdeckt bleiben. Die so genannte “Drittstaatenregelung” sieht nämlich vor, dass Menschen, die sich vor der Einreise bereits in einem Land befanden, wo sie vor Verfolgung geschützt waren (sicheres Drittland), dorthin zurückgeschoben werden können. Diese Regelung gilt EU-weit, wodurch es nicht selten zu Kettenabschiebungen kommt, an deren Ende sich die Asylsuchenden wieder an den Außengrenzen der EU befinden. Meist sind das Spanien oder Griechenland, in denen noch restriktivere Gesetze gelten.

Die Kosten für eine Flugreise sind enorm und die Ungewissheit groß. Von 30759 gestellten Anträgen auf Asyl in Deutschland im Jahr 2006 wurden lediglich 251 positiv beschieden. Das sind weniger als 1%. Für den Rest besteht die Möglichkeit den Bescheid anzufechten und sich in mehrere Jahre dauernden Verfahren durch immer höhere Instanzen zu klagen. In dieser Zeit ist ihr Status völlig ungeklärt und sie sind den selben Beschränkungen unterworfen wie alle AsylbewerberInnen. Die Residenzpflicht, die es in dieser Form nur in Deutschland gibt, verbietet AsylbewerberInnen das Verlassen des ihnen zugeteilten Landkreises. Werden sie in einem anderen Landkreis erwischt, gilt dies als Straftat. Leben müssen sie in zugeteilten Wohnheimen oder Wohnungen. In einigen Regionen in Deutschland stehen einem Flüchtling nur 4,5m² Wohnfläche zu, teilweise müssen zum Duschen Wege von 300 Meter unter offenem Himmel auf sich genommen werden.

Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten. Asylsuchenden ist es im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in Deutschland ganz verboten. Selbst mit Arbeitserlaubnis ist es allerdings schwer einen Job zu finden, denn Deutsche, EU-BürgerInnen oder andere AusländerInnen müssen bei der Vergabe eines Jobs bevorzugt genommen werden.

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