Kindesmissbrauch und die Debatte um Internetsperren
21. August 2009
Anfang August 2008 hat der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Versper, im Rahmen der damaligen Debatte um Internetzensur in China gesagt: “In jedem Land der Welt, auch in der Bundesrepublik Deutschland, werden Internetseiten gesperrt. Bei uns sind es rechtsradikale Seiten, die gesperrt werden. Und es ist natürlich auch in China so, dass einzelne Seiten gesperrt werden.” Erwartungsgemäß hat Vesper dafür ordentlich mediale Prügel bezogen, genauso erwartungsgemäß hat er sich kurz darauf von seiner Äußerung distanziert.
Mitte Mai erklärte ein chinesischer Diplomat im Hinblick bei einem Vorbereitungstreffen für das nächste International Governance Forum (IGF) im Herbst: “Im Kampf gegen den Terrorismus und andere kriminelle Akte haben alle Staaten das Recht, zur Wahrung der Sicherheit des Staates und der Interessen seiner Bürger Inhalte bestimmter Internetseiten zu filtern. Und ich denke, alle Länder sind im Begriff, eben das zu tun.” China sieht sich offenbar in bester Gesellschaft zu vielen europäischen Regierungen und warnte davor das Thema Internetsperren auf die Tagesordnung des IGF zu setzen, denn das könnte den Eindruck erwecken die Internationale Gemeinschaft sei gegen Filtermaßnahmen.
In der Tat konnte man in den letzten Wochen und Monaten den Eindruck bekommen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits wird die staatliche Überwachung des Internetverkehrs in China, Iran und anderen Ländern, zu Recht, als Zensur abgelehnt. Andererseits sind auch in Europa in vielen Ländern Internetsperren bereits installiert. Dazu zählen u.a. die Länder Skandinaviens sowie Groß-Britannien und die Schweiz. In Deutschland ist die Debatte um Internetsperren zuletzt von Familienministerin Ursula von der Leyen angestoßen worden mit dem Anliegen den Zugriff auf kinderpornografische Angebote im “World Wide Web” (WWW) zu verhindern. (Anmerkung des Autors: Der Begriff “Kinderpornographie” ist in diesem Zusammenhang fast schon euphimistisch zu nennen, besser ist es das Problem beim Namen zu nennen. Es handelt sich hierbei schließlich nicht um Pornographie sondern um den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern.)
Am 20. November 2008 hatte Frau von der Leyen bei einer Pressekonferenz verkündet, dass sie sich dafür einsetzen wird Internetseiten, die den dokumentierten Missbrauch von Kindern zeigen, zu sperren. Wobei “sperren” in diesem Zusammenhang nicht “abschalten” sondern vielmehr “verhüllen” meint. Internetnutzern soll beim Aufruf einer solchen Seite ein Stopp-Schild gezeigt werden, zusammen mit einer Erklärung warum diese Seite gesperrt ist. Begründet hat die Familienministerin ihren Vorstoß mit einem kommerziellen Massenmarkt für Missbrauchsbilder und -videos sowie dem massiven Anstieg von Missbrauchsfällen zur Herstellung solchen Materials. Technisch umgesetzt werden soll die Sperre durch eine sogenannte DNS-Sperre (Erläuterung siehe Kasten). Die Liste mit den zu sperrenden Seiten soll vom Bundeskriminalamt (BKA) aufgestellt und gepflegt werden, naturgemäß soll die Liste natürlich geheim bleiben. Eine richterliche Kontrolle war in den ersten Entwürfen zum entsprechenden Gesetz nicht vorgesehen. Bereits einige Tage später wurde von verschiedenen Experten darauf hingewiesen, dass die angedachten Sperren nicht nur nutzlos sind, sondern auch ein hohes Missbrauchspotential hinsichtlich allgemeiner Zensur im Internet bieten. Frau von der Leyen hat geantwortet “Ich bin fest entschlossen und von dieser Bahn bringt mich auch keiner mehr ab.” Diese öffentlich geäußerte Beratungsresistenz hat sich bei ihr leider auch im letzten halben Jahr erhalten. Mitte April haben fünf große Internetprovider einen Vertrag mit dem BKA unterzeichnet, in dem sie sich zur Sperrung von Seiten verpflichten. Außerdem liegt mittlerweile ein Entwurf für eine entsprechende Änderung des Telemediengesetzes vor.
Nicht nur in der vielbeschworenen Internetgemeinde haben die Proteste gegen die geplanten Internetsperren ungeahnte Ausmaße angenommen, auch die bürgerlichen Medien wie die Süddeutsche, der Spiegel, die FAZ, vor allem aber die Zeit haben ausführlich und sehr kritisch darüber berichtet. Seit Ende April läuft auch die Mitzeichnungsfrist für eine Onlinepetition gegen die geplanten Internetsperren. Mittlerweile haben bereits über 100 000 Bürger die Petition unterzeichnet. Die Grenze von 50 000 Mitzeichnern, die nötig ist damit die Petentin Franziska Heine im Petitionsausschuss persönlich gehört wird, wurde in weniger als 4 Tagen erreicht.
Nun stellt sich verständlicherweise bei vielen Mitmenschen die Frage, was denn die ganze Aufregung soll. Sexueller Missbrauch von Kindern ist ohne Frage etwas Abscheuliches und zu Recht gesellschaftlich geächtet. Warum also nicht den Zugang im Internet verhindern, das Internet ist schließlich kein rechtsfreier Raum?
Nun stellt keiner der Gegner der Internetsperren in Frage, dass Kinder vor Missbrauch geschützt werden müssen. Mit den geplanten Sperren wird dieses Ziel jedoch keineswegs erreicht. Zum einem sind die Sperren sehr leicht zu umgehen, im Internet kursieren seit langem Anleitungen wie das zu tun. Man muss im eigenen Browser nur den eingetragenen DNS-Server ändern und schon sind die Sperren des Providers nicht mehr wirksam. Hinzu kommt, dass ein großer Teil des Austauschs von Missbrauchsbildern nicht im WWW erfolgt, sondern in geschlossenen Gruppen des Usenets, über verschlüsselte Kanäle, die persönlichen Kontakt bzw. Mundpropaganda vorraussetzen oder ganz klassisch auf dem Postweg durch Versand von DVDs und CDs. Diese Verteilungskanäle sind über die geplanten Sperren aber nicht erfassbar. Auch der angeblich existierende kommerzielle Massenmarkt ist bisher nicht durch seriöse Quellen belegbar. Spezialisierte Kriminalbeamte und Wissenschaftler wie Dr. Korinna Kuhnen sprechen von einer Abschottung der vorhandenen kommerziellen Szene. Einschlägiges Material ist im WWW so gut wie gar nicht verfügbar sondern erfolgt durch Austausch auf den oben genannten Wegen. Das Ziel von Frau von der Leyen “die Anbieter empfindlich [zu treffen], weil weniger Geld eingeht”. Nur wird das mit Websperren nicht möglich sein, dass das World Wide Web gar nicht der Sumpf ist, den es auszutrocknen gilt.
Ähnliches gilt für den oft zitierten massiven Anstieg bei der Besitzverschaffung von Missbrauchsbildern von 2006 auf 2007 um 111% (von 2936 auf 6206 Fälle). Diese Zahlen dokumentieren jedoch nicht allein die tatsächlich zur Anklage gekommenen Fälle, sondern alle eingeleiteten Ermittlungsfälle unabhängig von erfolgten Verurteilungen. Insbesondere die “Operation Himmel” hat zu einem massiven Anstieg der Ermittlungsverfahren geführt. Bei dieser Aktion wurde über 12 000 Verfahren eingeleitet, die sich alle auf den Zugriff auf Inhalte eines einzigen Servers bezogen. Nach Recherchen der Zeitschrift c’t sind mindestens die Hälfte dieser Verfahren schon nach kurzer Zeit wieder eingestellt worden wegen fehlenden Verdachtsmomentes. Ein Teil dieser Fälle ist trotzdem in die Statistik für 2007 eingeflossen. Das heißt nun nicht, dass es diese Straftat nicht gibt, es heißt nur, dass belastbare Zahlen nur schwer zu bekommen sind und das die Vertreter von Bundesregierung und BKA mit offensichtlich falschen Zahlen Politik machen wollen. Einer notwendigen sachlichen Auseinandersetzung ist das nicht dienlich.
In der Debatte um die Gesetzesvorlage gab es am 27. Mai eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, wo viele verfassungsrechtliche und andere juristische Fragen erörtert worden sind, so z.B. die fehlende Zuständigkeit des Bundes (Polizei ist Ländersache) oder die Verankerung der Websperren im eher wirtschaftlich orientierten Telemediengesetzes anstelle eines eigenen speziellen Gesetzes für dieses Vorhaben.
Weit interessanter ist jedoch die Frage nach dem tatsächlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauch. Von Befürwortern der Sperren werden oft zwei weitere Behauptungen aufgestellt: Erstens, selbst wenn die Sperren versierte Nutzer nicht aufhalten, so werden doch zumindest “normale” Surfer vor dem Zufallsfund von Missbrauchsseiten geschützt und außerdem verhindert, dass sie beim Anblick der entsprechenden Bildern “angefixt” werden und sich auf Suche nach mehr Material machen. Zweitens gibt es in anderen Ländern schon solche Internetsperren die extrem erfolgreich wären und täglich bis zu 50 000 Zugriffe blockieren (als Beispiel wird oft Schweden angegeben).
Zu Punkt eins lässt sich erwidern, dass sich die Frage stellt warum man die Seiten nicht offline nimmt, wenn sie schon bekannt sind (dazu später mehr) bzw. wenn die Seiten noch nicht bekannt sind, wird man einen Zufallsfund nicht verhindern können. Die Theorie des “Angefixt”-Werden lässt sich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht belegen. Der Wunsch nach entsprechendem Bildmaterial lässt sich entweder mit einer pädophilen sexuellen Orientierung begründen, die nach Stand der Wissenschaft aber eine angeborene Neigung ist (wobei nicht jeder Pädophiler auch Kinder missbrauchen will oder wird). Oder aber es handelt sich um sogenannte Ersatzobjekttäter, deren sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist, aber die zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurückgreifen. Sind solche Neigungen bei einem Internetnutzer nicht vorhanden wird er (oder in sehr seltenen Fällen sie) durch Bilder von Kindesmissbrauch sicher nicht auf den “Geschmack” gebracht. Die zweite Aussage lässt sich durch ein Zitat von Björn Sellström, Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, entkräften: “Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern”, erklärte er gegenüber dem Magazin Focus.
Auf die Frage warum man die einschlägigen Seiten nicht einfach vom Web nimmt wenn sie denn schon bekannt sind, heißt es von Sperrbefürworten oft, dass das nicht möglich wäre, da die meisten Server in Ländern stehen würden, wo Kinderpornografie nicht verboten ist. Nun ist es tatsächlich so, dass die Definition von Kinderpornografie in der Gesetzgebung je nach Land sehr unterschiedlich ist. Da nach Aussage von Frau von der Leyen aber vor allem Seiten gesperrt werden sollen, die die Vergewaltigung von Kindern zeigt, muss man entgegen halten, dass solche Verbrechen nirgendwo auf der Welt erlaubt sind. Abgesehen davon zeigen Auswertungen von Bloggern (z.B. scusiblog.de) dass die meisten Server in Ländern wie den USA, Australien, Deutschland und den Niederlanden stehen, in Ländern also wo Server und Bandbreite gut und billig verfügbar sind. In diesen Ländern ist das Abschalten solcher Webseiten aber auch besonders leicht möglich. Das haben sowohl der Verein Care Child als auch der AK Zensur eindrucksvoll bewiesen. Die Sperrlisten mehrerer Länder sind im Internet mittlerweile frei verfügrbar. Die beiden genannten Vereine haben über einfache Internetabfragen ermittelt auch welchen Servern die Seiten gehostet werden und an die Provider angeschrieben. Die meisten Hoster von Webseiten reagieren auf eine einfache E-Mail mit einem Hinweis auf eine gesperrte Seite innerhalb weniger Stunden, maximal Tage, und nehmen die Seite entweder vom Netz oder können glaubhaft machen, dass sich dort keine Missbrauchsbilder befinden. Warum dass den nationalen Ermittlungsbehörden oder Europol nicht möglich sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Bei den genannten E-Mail-Aktionen zeigte sich auch gleich ein weiteres Problem. Die weitaus größte Teil der gesperrten Seiten enthält überhaupt keine Bildmaterial von Kindesmissbrauch. Die gesperrten Seiten scheinen auch nicht regelmäßig geprüft zu werden, geschweige denn dass die Provider eine Nachricht erhalten.
Diese Erfahrungen von Privatpersonen und Vereinen decken sich auch mit einer Studie von Dr. Richard Clayton und Tyler Moore der Universität Cambridge. Darin wurde untersucht wie lange es dauert bis Webseiten mit kinderpornografischen Material aber auch bösartiger Software z.B. für Phishingversuche bei Online-Banken2 vom Netz genommen werden. Ergebnis war, dass Seiten mit Missbrauchsbildern mit Abstand am längsten im Web zu finden waren (2585 untersuchte Seiten, Median 12 Tage, Mittelwert 29,95 Tage), nach 6 Wochen waren noch 20% der Seiten im Netz zu finden. Für Phishingseiten ergab sich ein anderes Bild: Von 1480 untersuchten Seiten war die Hälfte bereits nach weniger als 6 Stunden wieder verschwunden, durchschnittlich dauert es 2,5 Tage. Die Untersuchung zeigt außerdem, dass es nicht so sehr von der verwendeten Technik der (kriminellen) Anbieter sondern vielmehr von der Motivation der Verteidiger abhängt wie schnell eine Seite mit illegalem Inhalt aus dem Web verschwindet. Hier muss dann auch der Ansatzpunkt für die Bekämpfung von Webseiten mit dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern liegen: Eine internationale Definition von Kinderpornografie und Strukturen von Meldestellen, die schnell und effizient auf Beschwerden von Nutzern reagieren. Das setzt eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden voraus. Frau von der Leyen hatte in den letzten 3 Jahren ihrer Amtszeit ausreichend Zeit sich dafür und für die bessere Ausstattung von Präventionsprogrammen und Opferberatungen einzusetzen. Stattdessen fordert sie mitten im Wahlkampf unwirksame und fragwürdige Methoden. Sind diese Art der Websperren nämlich einmal installiert, braucht es nicht mehr viel und eine echte und effektive Zensur ist möglich. Die ersten Interessenten stehen schon Schlange, allen voran die Vertreter der deutschen Musik- und Filmindustrie, die Websperren als legitimes Mittel im Kampf gegen sogenannte Raubkopierer einsetzen wollen.
Michaela Noll, stellvertretende Vorsitzende der Gruppe der Frauen und der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte während der 1. Lesung des Gesetzentwurfes: “Wenn durch das Sperren von Internetseiten auch nur ein einziger Fall von sexuellen Missbrauch an einem Kind verhindert wird, dann hat es sich für mich gelohnt.” Man mag unseren Politikern gern glauben, dass sie das wirklich so meinen und daran glauben, dass Internetsperren gegen Kindesmissbrauch helfen, leider handelt es sich dabei um reine Symbolpolitik, die allzuleicht andere Begehrlichkeiten weckt. De Erfahrung lehrt leider, dass von Versprechungen seitens der Bundesregierung, einmal vorhandene Technologien nicht für andere als die ursprünglich geplanten Fälle einzusetzen, nichts zu halten ist. Beispiele dafür sind die Mautdaten und die Vorratsdatenspeicherung.
Die Themen Kindesmissbrauch und Internetsperren sind für den Wahlkampft denkbar ungeeignet. Die Debatte darum ist aber zum Glück angestoßen und bekommt die notwendige mediale Aufmerksamkeit. Die meisten Parteien haben ihre Positionen überdacht und sind die Erkenntnissen von Sachverständigen zugänglich. Das Internet ist nämlich schon jetzt kein rechtsfreier Raum. Kindesmissbrauch zu zeigen ist online genauso wie offline strafbar. Scheuklappen werden den Missbrauch von Kindern aber nicht verhindern, dazu benötigt es andere Anstrengungen. Bei einigen Politikern scheinen die Proteste zu fruchten und auch im Bundesrat wurden “schwere Bedenken” geäußert. Bleibt zu hoffen, dass dieses Thema auch weiterhin die gebührende Aufmerksamkeit und kritische Begleitung in der (medialen) Öffentlichkeit erfährt.
Die Debatte um die Internetsperren hat noch wesentlich mehr Punkte, die Rahmen dieses Artikels nicht alle aufgegriffen wurden. Ausführliche Informationen gibt es zum Beispiel beim AK Zensur.


