Weitere Verurteilungen für das Pogrom in Mügeln
27. Juni 2009
Währenddessen wird weitergemügelt
Im Fall Mügeln sind anderthalb Jahre nach der Tat weitere Urteile gefallen. Am 19. August 2007 hetzten 50 meist jugendliche Deutsche beim Pogrom spielen acht Inder durch die westsächsische Stadt, bis diese sich in die Pizzeria “Picobello” retten konnten. Dort riefen die Angreifer ausländerfeindliche Sprüche und versuchten, die Tür einzutreten. Rund 70 Polizist_innen waren nötig, um die Lage zu beruhigen. Die acht Inder sowie sechs Deutsche, darunter zwei Polizisten, wurden verletzt.
Nach den Übergriffen sahen sich die Mügelner vor allem als Opfer der Berichterstattung. Allen voran Bürgermeister Deuse (FDP) und der damalige Ministerpräsident Milbradt (CDU) sprachen von einer Hetzjagd auf Mügeln und die Mügelner. Deuse gab sogar der rechten Jungen Freiheit ein Interview, in der er klipp und klar Rechtsextremismus als Ursache ausschloss: “Denn es besteht ein Unterschied zwischen ausländerfeindlichen Parolen von Betroffenen und Rechtsextremismus”1
Und wie ein pawlowscher Reflex, kam man zugleich auf die alte Leier des armen Deutschen, der nicht stolz sein dürfe, zu sprechen. Dazu Deuse auf die Frage, ob er die verletzten Deutschen im Krankenhaus besucht habe: “Die waren da schon wieder entlassen. Sonst hätte ich das selbstverständlich auch getan. Aber ich verstehe, was Sie meinen. Ich kann diese Verklemmung bei uns Deutschen selbst nicht verstehen. Ich bin Jahrgang 1948 und habe mit dem braunen Terror von damals nichts zu tun, und deshalb frage ich mich: Warum können wir Deutsche eigentlich nicht – so wie das doch 2006 zur WM sehr schön gelungen ist – unverkrampft zu uns selbst stehen? Warum dürfen nicht auch wir mal unseren Nationalstolz zeigen? Ich zum Beispiel bin stolz darauf, Deutscher zu sein.”
Als im Dezember 2007 im Amtsgericht Oschatz die ersten Urteile gesprochen wurden, klagte die Staatanwaltschaft die Täter in erster Linie wegen Volksverhetzung an. Ein Delikt, bei dem es vorrangig um “politische Meinungsäußerung” geht und die physische Gewalt außen vor bleibt. Außerdem wurde dem Mob eine Sachbeschädigung zu Last gelegt. Die körperliche Unversehrtheit der Inder spiele in diesem Verfahren keine Rolle. Immerhin benutzte der Richter das Wort des Pogrom, um die Situation zu schildern und verurteilte den 23-jährigen Frank D. am 04. Dezember zu acht Monaten ohne Bewährung. Weil das Gericht den Fall aber als Propaganda-, und nicht als Gewaltdelikt beurteilte, wird er nicht einmal die die Statistik rechter Gewalt eingehen.
In den kürzlich gefällten Urteilen wurden drei Mügelner im Alter zwischen 18 und 24 Jahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten, einem Jahr und zwei Monaten – beide zur Bewährung – sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der 22-jährige Angeklagte erhielt für das Rufen von ausländerfeindlichen Parolen und den Einsatz von Pfefferspray eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 3000 Euro an den durch ihn verletzten Inder zahlen. Der zum Tatzeitpunkt minderjährige 18-jährige Angeklagte wurde für den Einsatz von Pfefferspray zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zum Besuch eines sozialen Trainingskurses verurteilt. Der letzte Angeklagte, ein 24-Jähriger, erhielt ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung und muss 1200 Euro an sein Opfer zahlen. Er wurde von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er einen am Boden liegenden Inder getreten und dabei schwer verletzt hatte.
Unterdessen wurden in Mügeln erneut zwei indische Mitarbeiter der Pizzeria “Picobello” angegriffen. In der Nacht vom 06. auf den 07. März wurde einem 43-Jährigen die Nase gebrochen. Ein 29-Jähriger Verdächtiger sei festgenommen wurden.
1 Die Redaktion des FreibÄrgers lehnt die Verwendung des Begriffes Rechtsextremismus ab und verweist auf den offenen Brief der INEX.